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Als Schädlinge der Gehölze bezeichnet man pflanzliche und tierische Organismen, die
Wachstum oder Fruchtbildung beeinträchtigen.
Als pflanzliche Schadorganismen kommen vorrangig Pilze in Betracht, weniger Bakterien.
Zu den tierischen Schädlingen zählen vor allem Milben, Insekten, Wirbeltiere sowie
verschiedene Schnecken. Den Insekten kommt infolge ihres Artenreichtums die größere
Bedeutung zu.
Gegen jeden Schädlingsbefall gibt es Materialien und Technologien für dessen Tilgung
ohne Gefahr für die Umwelt.
Der Verantwortung gegenüber unserem eigenem Lebensraum - unserer Umwelt - werden
durch ein Höchstmaß an Ausbildung und fachliche Kompetenz gerecht.
Oftmals ist weniger besser und hilft trotzdem gleich gut
Unser Leistungsangebot:
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Chemische Unkrautbekämpfung außerhalb von landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder
gärtnerisch genutzten Freiflächen gemäss dem Paragraphen 6 Absatz 3 des
Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) vom 15.09.1986 (BGBL I, S. 1505) über
entsprechende Ausnahmegenehmigungen des zuständigen Landespflanzenschutzamtes,
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mechanische Unkrautbekämpfung (z. B. Abflammen),
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Baumspritzungen nach geltenden Gesetzen mit zugelassenen Mitteln.
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