Pflanzen- und Ernährungsschutz Halle GmbH

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SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNG

 

Übersicht

  • Die Arbeiten werden grundsätzlich durch staatlich geprüfte Desinfektoren, Sachkundige nach § 5 Abs. 2 der Chemikalienverbotsordnung, durch gelernte Schädlingsbekämpfer, Erlaubnisinhaber gem. § 11 Punkt 3e des Tierschutzgesetzes vom 25.05.1998 (Bekämpfung von Schadnagern) oder Meister der Schädlingsbekämpfung ausgeführt.

  • Notbehandlungen sofort

  • Frühschicht werktags bis 16.00 Uhr, Spätschicht bis 20.00 Uhr

  • Wochenendeinsätze / Nachtschichten nach Ihrem Produktionsbedarf

  • Bereitschaftsdienst ununterbrochen, auch sonn- und feiertags rund um die Uhr

  • eigene Schädlingsbestimmung

  • Schädlingsbestimmungen durch Professoren der Parasitologie - Mikrobiologie

  • Dem Umweltschutz sind auch wir verpflichtet:
    Durch eine Vielzahl von Kontrollmöglichkeiten (monitoring) kann die Anwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln auf ein Minimum reduziert werden, wie z. B. durch Spotbehandlung von Schlupfwinkeln und Niststätten.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
     

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