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SPEZIALBEGASUNG
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nach Gefahrstoffverordnung der Bundesrepublik Deutschland und der TRGS 512 mit Phosphorwasserstoff (PH 3)
Speziell ausgebildete Schädlingsbekämpfer führen genehmigungspflichtige
Spezialanwendungen mittels Giftgas aus. Gemäss TRGS 512 sind derartige Vorgänge
anzeigepflichtig gegenüber dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt.
Unser Unternehmen verfügt in diesem Metier
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über umfangreiche Erfahrungen,
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über die dafür erforderliche Anzahl von Sachkundenachweisen,
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über die betriebliche Genehmigung zum Umgang mit diesen Giftgasen,
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über den technischen Ausrüstungsstandard und
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über die gesetzlich vorgeschriebenen Schutz- und Notfallausrüstungen.
Anwendungsgebiete
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Gebäudekomplettbegasungen (z. B. Holzschutz in Kirchen)
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Gebäudeteilbegasungen (z. B. Holzschutz am Altar von Kirchen)
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Schwammbehandlungen an schwer zugänglichen Stellen in Gebäuden unter
Denkmalschutz
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Bekämpfung von Vorratsschädlingen (z. B. in Getreidelagern)
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Leerraumbegasungen (Vorratsschädlinge, Schadnager)
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Wühlmausbekämpfung im Freiland (nicht anzeigepflichtig!!)
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